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  ENERGIEBERATUNG :: VOR-ORT-BERATUNG (BAFA)

Die drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort

Der Berater/Die Beraterin schließt mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen der Beratung festgeschrieben sind. In diesem verpflichtet sich der Berater,

  • den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle zu erfassen, insbesondere der bautechnischen und -physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten,
  • einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen,
  • die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkosten-Ersparnis mit Ihnen mündlich zu erörtern.

Als Beratungsempfänger verpflichten Sie sich, dem Berater, soweit vorhanden, die kompletten Baugenehmigungsunterlagen sowie alle Ausführungszeichnungen zur Verfügung zu stellen.

Phase 1: Die Erhebung des Ist-Zustandes
Aufgabe des Beraters/der Beraterin ist es, den energietechnischen Ist-Zustand sowohl des Gebäudes als auch der Heizungsanlage darzustellen und auszuwerten.

Zweck der Erhebung ist es, alle energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage aufzuspüren und aufzulisten.

Zunächst notiert der Berater/die Beraterin die allgemeinen Gebäudedaten: Haustyp und Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, Größe der beheizbaren Wohnfläche.
Dann muss er die Gebäude wärmetechnisch einstufen, und zwar getrennt für Außenwandflächen, Dachflächen, Fensterflächen, Außenflächen beheizter Dach- und Kellerräume, Innenwände zu unbeheizten Gebäudebereichen, offensichtliche Wärmebrücken (Balkonplatte, Rolladen-Kästen, Heizkörper-Nischen, Gebäudeecken usw.).

Die wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle ist wichtig für die genaue Ermittlung des Wärmebedarfs. Sie bildet die Grundlage für eine differenzierte, auch Teilflächen berücksichtigende Auswahl der zu empfehlenden Energiespar-Maßnahmen.

Ferner muss der Berater/die Beraterin genaue Angaben über das Volumen des Gebäudes machen. Diese Angaben dienen dazu, den Lüftungswärmebedarf des Hauses zu ermitteln.

Dabei sind auch offensichtliche unkontrollierte Lüftungswärmeverluste (z.B. durch undichte Fenster, Türen, Dächer (ausgebaut), Verbrennungsluftversorgung von Kachel- oder Kaminöfen aus beheizten Räumen usw.) zu erfassen und auszuweisen.

Schließlich muss der Berater/die Beraterin noch den Ist-Zustand der Heizungsanlage erfassen. Dazu gehören neben den Grunddaten der Anlage (Typ, Nennleistung, Wirkungsgrad usw.) die Daten über den Wärme-Erzeuger (mindestens entsprechend Schornsteinfeger-Protokoll) sowie genaue Angaben über die bisherigen Energie-Verbräuche, den Zustand der Abgasanlage und des Verteilnetzes, sowie offensichtliche Schwachstellen im gesamten Heizungssystem inklusive Steuer- und Regelungstechnik.

Phase 2: Der Beratungsbericht
Nach der Analyse des Ist-Zustands fertigt der Berater einen schriftlichen Beratungsbericht an. Dieser muss den Vorgaben der Anlagen zur Richtlinie entsprechen und folgende Punkte enthalten:
  • Eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen),
  • die Grunddaten des Gebäudes,
  • den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage,
  • die energetischen Schwachstellen,
  • die Warmwasserbereitung,
  • Vorschläge zu Energiespar-Maßnahmen (mindestens zwei, jeweils mit Angabe der Kosten, evtl. unter Berücksichtigung von Eigenleistungen),
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien,
  • einen Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit dem Energiebedarf nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen,
  • einen Vergleich der Schadstoff-Emissionsraten (vor allem von Kohlendioxid und Stickstoffoxid) im Ist-Zustand mit den Emissionsraten nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen,
  • die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen in nachvollziehbarer Form, so dass Sie später die Wirtschaftlichkeitsberechnung selbständig an aktuelle Preisentwicklungen anpassen können sowie
  • einen differenzierten Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung.
  1. Der Beratungsbericht muss anbieterunabhängig sein.
  2. Allen vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen.

Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch
Zu den vertraglichen Pflichten des Beraters/der Beraterin gehört es, dem Beratungsempfänger, also Ihnen, den Beratungsbericht auszuhändigen und den Inhalt in einem persönlichen Abschlussgespräch zu besprechen.

Bei diesem Gespräch geht es vor allem darum, die vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen im Einzelnen zu erörtern.

Beispiel, Ihnen konkrete Tipps zu geben, wie Sie die Vorschläge am besten (und kostengünstigsten) umsetzen können. Der Berater soll Sie auch auf Förderprogramme aufmerksam machen und Ihnen die entsprechenden Ansprechpartner benennen.

Ferner soll er/sie ausführlich auf Ihre Fragen eingehen und Ihnen behilflich sein, wenn Sie zum Beispiel eine Erweiterung des Maßnahmen-Katalogs wünschen.

Dazu sollte Ihnen nach Möglichkeit der Bericht vor dem persönlichen Gespräch zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: BAFA

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